7 Antworten rund um das neue Webzugänglichkeitsgesetz


von d.schindelboeck@gentics.com am 14.11.2019

Der österreichische Nationalrat hat diesen Sommer das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) verabschiedet und damit eine EU-Richtlinie von Oktober 2016 in nationales Recht umgewandelt. Das WZG ist seit 23. September 2019 in Kraft und verpflichtet den Bund, behördliche Websites und mobile Anwendungen so zu gestalten, dass der Zugang für alle Nutzerinnen und Nutzer uneingeschränkt möglich ist. Was dahinter steckt, ob Sie davon betroffen sind und was zu tun ist, erfahren Sie in diesem Blog-Post. 


Barrierefreiheits Schild mit Rollstuhlfahrer Icon
Photo by Yomex Owo on Unsplash

Wem nützt „Web-Zugänglichkeit”?

Web-Zugänglichkeit, im Englischen „Web Accessibility", bedeutet dass alle Menschen auf die ihnen am besten zugängliche Art und Weise Informationen abrufen und Dienstleistungen im Internet nutzen können. Sie bringt aber nicht nur Menschen mit Einschränkungen und einer wachsenden Zielgruppe von älteren Menschen Vorteile. Web Accessibility ist ein Thema welches an Bedeutung gewinnt, gerade in Zeiten in denen „Digitalisierung” endgültig den Buzzword-Status verloren hat. So entstehen im öffentlichen Bereich zunehmend Services, die der Bevölkerung das Leben erleichtern sollen – so zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses. Ein positiver Nebeneffekt: finanzielle Einsparungen in der Verwaltung. Nicht zu vergessen sind diverse Dienste rund um Google, M2M-Anwendungen, Alexa, Siri und Co., die ebenso eine gute Zugänglichkeit ins Web benötigen, um Informationen besser verarbeiten zu können. 

Wie barrierefrei ist das Web 2019?

Das Thema Web-Zugänglichkeit ist beinahe so alt, wie das Web selbst. Die Anforderungen an eine barrierefreie Web-Nutzung sind durch die international anerkannten W3C Richtlinien, den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) geregelt. Obwohl bereits vor 20 Jahren die ersten Guidelines veröffentlicht wurden, ist der barrierefreie Zugang im Web noch immer keine Selbstverständlichkeit, und das trotz diverser rechtlicher Grundlagen im E-Government-Gesetz (E-GovG), im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), und in der EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, (EU) 2016/2102.

Mit dem neu verabschiedeten Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) ist ein weiterer Schritt getan. Es wandelt die oben genannte EU-Richtlinie in nationales Recht um und ist bereits seit 23. September 2019 in Kraft.

Welche Aufgaben ergeben sich für den Websitebetreiber?

Das WZG regelt die Aufgaben der Websitebetreiber des Bundes beziehungsweise seiner Einrichtungen (z.B. öffentliche Stellen, Agenturen). So müssen Websitebetreiber nicht nur die Herstellung der Web-Zugänglichkeit, sondern auch die kontinuierliche Aufrechterhaltung dieser sicherstellen. Auch der Umgang mit Meldungen von Website-Besucherinnen und -Besuchern zu Mängeln hinsichtlich der Einhaltung der Barrierefreiheit ist geregelt. In manchen Fällen sind Fristen vorgegeben, in denen getroffene oder beabsichtigte Maßnahmen binnen zwei Monaten bekannt zu geben sind.

Was sind die Aufgaben der neuen Monitoring- und Beschwerdestelle für Barrierefreiheit?

Ebenfalls im WZG sind Aufgaben geregelt, um die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des Bundes und seiner Einrichtungen sicherzustellen und auszubauen, so z.B. öffentliche Informationen zur Verfügung zu stellen, Sensibilisierung und Schulung, sowie das Monitoring und Beschwerde-Management. Aus diesem Grund hat der Bund die österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) mit der Aufgabe betraut, eine Stelle einzurichten, um jene Institutionen, die zur Umsetzung des Gesetzes verpflichtet sind, zu prüfen. Zusätzlich hat die FFG auch eine Beschwerdestelle für Betroffene eingerichtet, um eine möglichst lückenlose Umsetzung des Gesetzes auf allen Verwaltungsebenen zu garantieren.

Welche Anforderungen sind zu erfüllen?

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen verweisen unmittelbar auf die Vorgaben der Konformitätsstufe AA der W3C Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1.

Welche Fristen sind zu beachten?

Websites und mobile Anwendungen, die dem Bund bzw. seinen Einrichtungen zuordenbar sind, müssen laut FFG zu folgenden Zeitpunkten barrierefrei sein:

  • Neue Websites (die nach dem 23.9.2018 veröffentlicht wurden) ab dem 23.9.2019
  • Alte Websites (die vor dem 23.9.2018 veröffentlicht wurden) ab dem 23.9.2020
  • Alle mobilen Anwendungen ab dem 23.6.2021

Wie können Gentics-Software-Produkte und -Services Sie bei der Umsetzung des WZG unterstützen? 

Gentics ist bereits seit vielen Jahren erfolgreicher Umsetzungspartner im Umfeld österreichischen Behörden. Wir unterstützen nicht nur unsere Kundinnen und Kunden bei der Konzeption und technischen Umsetzung ihrer Webportale, sondern können auch auf ein vielseitiges Partnernetzwerk zurückgreifen. 

Wenn es um Barrierefreiheit im Web geht, arbeiten wir bereits seit Jahren mit Mag. Wolfram Huber, Gründer von doloops (web-tech). zusammen. Gemeinsam haben wir zahlreiche Kundinnen und Kunden wie den österreichischen Verfassungsgerichtshof und das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz bei der Verbesserung ihrer Webseiten bezügliche Barrierefreiheit unterstützt. 

Die Firma doloops (web-tech) und ihr Gründerbietet nicht nur Beratung zum Thema Web Accessibility an, sondern testet auch bestehende Webanwendungen auf Barrierefreiheit. Dabei wird nicht nur auf automatisierte Tests  Tools zurückgegriffen, sondern die Anwendungen aus Sicht der Benutzerinnen und Benutzer mit eingeschränkten Möglichkeiten geprüft.  

Zusätzlich bietet doloops (web-tech) Unterstützung, um Ihre Webseite von der Web Accessibility Certificate Austria zertifizieren zu lassen.

Diese Möglichkeit hat bereits ein gemeinsamer Kunde von Gentics und doloops (web-tech), die WKO (www.wko.at) in Anspruch genommen und die Prüfer überzeugt: 

„Die Website der Wirtschaftskammern Österreich erfüllt die Anforderungen der Barrierefreiheit nach WCAG 2.0 – AA in gutem Maße und wurde mit dem Zertifikat der Stufe Bronze ausgezeichnet. Herzliche Gratulation an die Entwickler - es war nicht so eine leichte Aufgabe, da die Website extrem groß und sehr komplex ist. Die WKO geht mit gutem Beispiel voraus und gilt als Vorbild für ihre Mitglieder.”

Quelle: https://waca.at/zertifikate

Auf geht’s in eine barrierefreie Zukunft!

Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) verpflichtet den Bund und seine Einrichtungen, sämtliche Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Es stellt einen weiteren Schritt in Richtung einer barrierefreien Zukunft dar. Mit Bestrebungen wie den European Disability Act ist eine Ausweitung einer solchen Verpflichtung auf Privatunternehmen wohl nur eine Frage der Zeit. Es lohnt sich daher bereits jetzt, neue Projekte barrierefrei umzusetzen, denn barrierefreie Webseiten mit einem logischen Aufbau und vorhersehbaren Abläufen zahlen schon heute auf eine verbesserte SEO Performance und Conversion Rate ein. 

Sollten auch Sie einen Relaunch Ihrer Website oder einen neuen Online-Auftritt planen, die die User Experience für Ihre Besucherinnen und Besucher verbessert und die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt, kontaktieren Sie uns unter office@gentics.com

*Mag. Wolfram Huber ist ein aktives Mitglied bei accessiblemedia http://www.accessiblemedia.at, einer Plattform welche sich um besseren Zugang im Web bemüht und der Veranstalter des jährlich stattfindenden A-Tags, einer Veranstaltung, welche jedes Jahr mit spannenden Vorträgen rund um das Thema Accessibility begeistert. 

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